Inkontinenzmaterial auf Rezept: Alles zur Erstattung

Aufsaugende Inkontinenzprodukte unterstützen Menschen mit Blasenschwäche dabei, ihren Alltag selbstsicher zu meistern, verhelfen ihnen zu mehr Lebensqualität und ermöglichen soziale Teilhabe. Pflegenden Angehörigen erleichtern sie die Pflege ihrer Liebsten. Derartige Produkte sind frei verkäuflich und können z B. in der Apotheke, im Sanitätshaus oder online erworben werden. Aber wie ist es um eine Inkontinenzversorgung auf Rezept bestellt? Welche Krankenkassenleistungen werden bei angeboten und welche zusätzlichen Kosten kommen auf Sie zu? Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Erstattung von Inkontinenzmaterial wissen sollten, und insbesondere, wie Sie gegen eine geringe Aufzahlung bessere Inkontinenzprodukte erhalten.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Egal, um welche Art von Inkontinenz es sich handelt – Inkontinenzprodukte sind medizinische Hilfsmittel und können vom Arzt/von der Ärztin verordnet werden. In der Regel muss eine mindestens mittelgradige Harn- und/oder für eine Leistungspflicht der Krankenkassen vorliegen (Richtwert: mehr als 100 ml in 4 Stunden). Die Verordnungsdauer kann einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr (Dauerrezept) betragen. Die Diagnose „Inkontinenz“ allein reicht allerdings nicht immer aus, um eine Verschreibung der speziellen Produkte zu bekommen. Damit die gesetzliche Krankenkasse Ihres Familienangehörigen eine Verordnung von Inkontinenzhilfen in Betracht zieht, muss zudem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Verordnung ermöglicht Ihrem beziehungsweise Ihrer Angehörigen (wieder) die Teilnahme am täglichen Leben.
  • Sie steht im Zusammenhang mit der Behandlung einer schweren Krankheit, z. B. einer Dekubitusbehandlung.
  • Sie dient der Prävention bei schweren Funktionsstörungen, z. B. zur Vorbeugung von Hauterkrankungen bei Demenz oder geistiger Behinderung.

Was sollte auf dem Rezept stehen?

Auf dem Rezept sollte der Arzt beziehungsweise die Ärztin die Diagnose, die Art der notwendigen Inkontinenzprodukte, den durchschnittlichen Monatsbedarf je Produkt sowie den Gültigkeitszeitraum angeben. Damit die Krankenkasse Ihres beziehungsweise Ihrer Familienangehörigen die Kosten übernimmt, muss das ärztliche Rezept zudem einen Hinweis auf den Verordnungsgrund enthalten, z. B.:

  • „Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: Behandlung einer Krankheit, z. B. Dekubitus/Dermatosen“
  • „Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: zur Prävention von Hauterkrankungen bei Demenz“
  • „Harn- und/oder Stuhlinkontinenz: Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“

In wenigen Schritten zu Inkontinenzartikeln auf Rezept

Icon Arztbesuch

Arztbesuch

Bei einem Besuch beim Arzt beziehungsweise bei der Ärztin wird das Blasenproblem ausführlich geschildert.

Icon Untersuchung

Untersuchung und Diagnose

Der Arzt beziehungsweise die Ärztin führt eine gründliche Untersuchung durch und stellt eine Diagnose.

Icon Verordnungsschein

Rezept

Basierend auf der Diagnose stellt der Arzt beziehungsweise die Ärztin ein Rezept aus.

Icon Apotheker/Fachhändler

Krankenkasse kontaktieren

Mit dem ausgestellten Rezept sollten Sie als nächstes die Krankenkasse Ihres beziehungsweise Ihrer Angehörigen kontaktieren und sich nach dem Vertragspartner erkundigen. Krankenkassen arbeiten in der Regel mit spezialisierten Leistungserbringern mit Lieferservice oder mit ausgewählten Apotheken und Sanitätshäusern vor Ort zusammen. Nicht jede Apotheke und nicht jeder Versandhändler oder jedes Sanitätshaus hat eine Vereinbarung mit jeder Krankenkasse. Hier können Sie sich vorab über die Vertragspartner der größten gesetzlichen Krankenkassen informieren.

Icon Beratung und Produkttest

Beratung und Produkttest

Sobald Sie den richtigen Vertragspartner gefunden haben, wird dieser Sie basierend auf Ihrer Diagnose beraten und passende Produkte empfehlen. Wenn Sie noch kein passendes Inkontinenzprodukt nutzen, bekommen Sie verschiedene Produktmuster zur Verfügung gestellt, sodass Sie die Inkontinenzartikel erst einmal testen können. Sobald Sie das ideale Produkt gefunden haben, können Sie es in Zukunft bei Ihrem Vertragspartner beziehen.

Bitte bedenken Sie außerdem, dass die Inkontinenzpauschalen der Krankenkassen variieren können. Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung vom gewählten Tarif ab. Ein klärendes Gespräch mit der Krankenkasse vor der Einlösung des Rezepts ist also unbedingt zu empfehlen.

Tipp: Für eine erste Orientierung haben wir Ihnen Informationen bezüglich der Erstattung von Inkontinenzartikeln bei den Krankenkassen Barmer, DAK, AOK und Techniker Krankenkasse zusammengestellt:

Ähnliche Bestimmungen gelten in der Regel auch für andere Krankenkassen wie die IKK Classic oder Betriebskrankenkassen (z. B. SBK).

Verordnete Artikel für Inkontinenz kaufen: Wie hoch ist die Zuzahlung?

Bei verordneten Inkontinenzprodukten fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Sie beträgt monatlich 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro pro Monat. Häufen sich die Zuzahlungen für medizinisch notwendige Versorgungen, sodass eine starke finanzielle Belastung entsteht? Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die sogenannte Überforderungsklausel mit einer Belastungsobergrenze vorgesehen.

Die Summe aller Zuzahlungen – also auch die für andere Hilfsmittel, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte – darf auf das Kalenderjahr gerechnet 2 Prozent der Bruttoeinnahmen Ihres beziehungsweise Ihrer Angehörigen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Dazu zählen übrigens auch Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5. Ist die Belastungsgrenze erreicht, können Sie bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen beziehungsweise Ihrer Angehörigen einen Antrag auf Befreiung stellen. Wenn dieser genehmigt wird, entfallen alle weiteren gesetzlichen Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr.

Es ist daher wichtig, dass Sie alle Belege sammeln. Da die Zuzahlungsquittungen personenbezogen sein müssen, achten Sie bitte darauf, dass der Name Ihres beziehungsweise Ihrer Angehörigen darauf vermerkt ist.

Wirtschaftliche Aufzahlung bei hochwertigeren Inkontinenzprodukten

Grundsätzlich dürfen gesetzliche Krankenkassen bei einer nur die Kosten für die medizinisch notwendige Regelversorgung übernehmen. Häufig ist es so, dass qualitativ hochwertigere und modernere Produkte, die den Komfort Ihres beziehungsweise Ihrer Angehörigen deutlich erhöhen können, die medizinisch notwendige Regelversorgung überschreiten. So zählen zum Beispiel einige der hochwertigen und modernen Produktsysteme wie TENA Flex oder TENA Pants nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

Wenn Sie nun für Ihren Angehörigen/Ihre Angehörige ein höherwertiges Produkt wünschen, müssen Sie die Differenz zwischen Kassenerstattung und dem tatsächlichen Preis dieses Inkontinenzprodukts selbst bezahlen. Dies bezeichnet man als wirtschaftliche Aufzahlung. Diese müssen Sie gegebenenfalls zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung leisten – auch in dem Fall, dass Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige von der gesetzlichen Zuzahlung für das laufende Kalenderjahr befreit ist.

Wenn es um Inkontinenzprodukte geht, kann sich die wirtschaftliche Aufzahlung durchaus lohnen. Denn die Differenz ist häufig gar nicht so groß, die Vorteile dafür umso größer: Die höherwertigen Artikel bieten Ihrem beziehungsweise Ihrer Angehörigen in den meisten Fällen mehr Komfort und können zu mehr Wohlbefinden beitragen. Auch Sie als pflegende Angehörige beziehungsweise pflegender Angehöriger profitieren vom besseren Inkontinenzmaterial, da eine vereinfachte Handhabung leichtere Produktwechsel und ein ergonomisches Arbeiten ermöglicht. Das kann Ihnen den Pflegealltag enorm erleichtern. Eine höherwertige Inkontinenzversorgung hilft außerdem dabei, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Folgekosten zu vermeiden, da sie zum Beispiel durch besondere Materialien eine gesunde Haut unterstützt und weniger Produktwechsel erforderlich macht.

Wie hoch ist die Aufzahlung?

Sie möchten wissen, wie hoch die Aufzahlung für ein ganz bestimmtes TENA Produkt ausfällt? Diese Frage können Ihnen nur die Vertragspartner der Krankenkasse Ihres Angehörigen beantworten. Meist handelt es sich dabei um medizinische Händler, die Ihnen die Produkte direkt nach Hause liefern. Häufig gehören aber auch Apotheken und Sanitätshäuser zu den Vertragspartnern der Kasse.

Jeder Vertragspartner kann selbst entscheiden, welche Inkontinenzprodukte mit Aufzahlung angeboten werden. Und auch die Höhe der Aufzahlung kann frei kalkuliert werden. Ein Vergleich kann sich daher durchaus lohnen. Fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob das gewünschte TENA Produkt erhältlich ist und wie hoch die Aufzahlung dafür ausfällt. Vertragspartner sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie entsprechend zu beraten und über die Höhe der Mehrkosten aufzuklären.

Hochwertige TENA-Inkontinenzprodukte auf Rezept erhalten

Sie finden auch, dass eine bessere Versorgung wichtig ist und möchten hochwertige Inkontinenzprodukte von TENA für Ihren Angehörigen/Ihre Angehörige kaufen? In der Grafik fassen wir zusammen, wie Sie diese auf Rezept bekommen können.

Wie kann ich noch an TENA Produkte gelangen?

Natürlich können Sie alle TENA Produkte auch ohne Rezept selbst kaufen. Dadurch haben Sie mehr Freiheiten bei der Wahl des gewünschten Produktes und nicht zuletzt des Einkaufsortes. So können Sie die hochwertigen Inkontinenzartikel zum Beispiel in der Apotheke, im Sanitätshaus oder online kaufen, z. B. im TENA Webshop. Dort bekommen Sie neben Inkontinenzmaterialien auch gleich die passenden Hautpflege- und Reinigungsprodukte. Denn diese tragen ebenso dazu bei, die Haut Ihres/Ihrer Angehörigen gesund zu halten.