Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht für alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5. Dies bedeutet zwar nicht, dass eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 die Leistungen der Tagespflege und Nachtpflege nicht in Anspruch nehmen kann, jedoch muss in diesem Fall ein Großteil der Kosten selbst getragen werden.
Um Tages- und Nachtpflege für eine*n Ihrer Liebsten zu beantragen, melden Sie sich am besten telefonisch bei der jeweiligen Pflegekasse, da der Antragsprozess nicht einheitlich geregelt ist. In der Regel erhalten Sie dann ein entsprechendes Antragsformular. Wird Ihr Antrag bewilligt, rechnet die Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.
Kosten für Tages- und Nachtpflege
Wie hoch die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege Ihres*r Liebsten ausfallen, hängt von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und deren Leistungen ab. Durchschnittlich betragen diese etwa 50 bis 95 Euro pro Tag oder Nacht. Dabei übernimmt die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die pflegerischen Leistungen der jeweiligen Nacht- und Tagespflege. Dazu gehören unter anderem:
- Grundpflege
- Medizinische Behandlungspflege
- Soziale Betreuung
- Fahrdienst
Der Höchstbetrag, mit dem die jeweilige Pflegeversicherung diese Kosten übernimmt, ist dabei abhängig vom Pflegegrad (Stand Januar 2023):
- Pflegegrad 2: 689 EUR (monatlich)
- Pflegegrad 3: 1.298 EUR (monatlich)
- Pflegegrad 4: 1.612 EUR (monatlich)
- Pflegegrad 5: 1.995 EUR (monatlich)
Die jeweiligen Zuschüsse erhält Ihr*e Angehörig*e zusätzlich zum Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag. Letzterer kann genutzt werden, um die sogenannten Hotelkosten abzudecken, die selbst gezahlt werden müssen. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung in der Tages- und Nachtpflege. Zusätzlich können Investitionskosten, also Kosten zur Modernisierung der Pflegeeinrichtung, anfallen, die diese ebenfalls in Rechnung stellen darf.
Tagespflege für Senior*innen mit Pflegegrad 1
Da pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf die Zuschüsse der Pflegekasse bei Tagespflege oder Nachtpflege haben, können auch diese den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat nutzen, um die jeweilige Pflege mitzufinanzieren. In diesem Fall rechnet die Einrichtung nicht direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie oder Ihr*e Angehörige*r in Vorkasse gehen müssen. Nachdem Sie die Rechnungen eingereicht haben, wird Ihnen der Entlastungsbetrag erstattet.