Die Pflege eines lieben Menschen kann sehr anstrengend sein und sich unter Umständen nicht nur zu einer körperlichen, sondern auch zu einer psychischen Belastung entwickeln. Oftmals verlangen die alltäglichen Aufgaben Ihnen so viel ab, dass nur wenig oder sogar gar keine Zeit für Sie selbst übrig bleibt. Die eigenen Bedürfnisse bleiben dabei schnell auf der Strecke. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Pflegeburnout führen.
Doch nur wenn Sie selbst körperlich und geistig in Bestform sind, können Sie sich optimal um eine*n Ihrer Liebsten kümmern. Daher ist regelmäßiger Urlaub für die Pflege Angehöriger unverzichtbar. Denn wenn Sie mit Ihren Kräften am Ende sind, fällt die Pflege schwerer und Sie reagieren wohlmöglich öfter gereizt und gestresst auf den Menschen, um den Sie sich sonst so liebevoll kümmern.
Sonderurlaub für pflegende Angehörige
Grundsätzlich gilt: Für die Pflege Angehöriger besteht ein Recht auf Sonderurlaub. Dieser ist jedoch nicht als Erholung vom Pflegealltag zu verstehen. Beim Sonderurlaub für pflegende Angehörige handelt es sich vielmehr um einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen, an denen Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können, wenn ein lieber Mensch unerwartet zum Pflegefall wird. Für diese Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld bei der jeweiligen Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung beantragen, um Ihren Gehaltsverlust auszugleichen.