Kurzzeitpflege ist auch ohne Pflegegrad möglich. In diesem Fall spricht man jedoch von der bereits erwähnten Verhinderungspflege. Diese umfasst die Leistungen der häuslichen Pflege, sprich Grundpflege und die Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Allerdings ist die Dauer, für welche sie beansprucht werden kann, deutlich geringer als bei der stationären Pflege in einer Einrichtung.
Doch auch hier ist in Ausnahmefällen eine Kurzzeitpflege ohne oder mit einem Pflegegrad 1 möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person akut verschlimmert oder diese nach einem Krankenhausaufenthalt einen erhöhten Pflegebedarf hat. Hierbei spricht man von Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit. Die Kosten werden in diesem Fall ebenfalls von der Pflegekasse in der Form übernommen, wie es ab einem Pflegegrad 2 der Fall ist.
Kurzzeitpflege stellt für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung dar – insbesondere dann, wenn Sie eine Auszeit und Zeit für sich selbst brauchen. Scheuen Sie sich deshalb bitte nicht davor, diese in Anspruch zu nehmen, wenn es nötig werden sollte!