Um Familienpflegezeit beim Arbeitgeber beantragen zu können, müssen Sie diese schriftlich ankündigen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person. Zusätzlich geben Sie die Dauer der Familienpflegezeit an und treffen eine Vereinbarung über Ihre Arbeitszeit während dieser Zeit. Dabei müssen Sie eine Ankündigungsfrist von mindestens acht Wochen vor Beginn der Familienpflegezeit einhalten.
Für den Fall, dass Sie zunächst eine Dauer von weniger als 24 Monaten beantragen, können Sie diese auch noch verlängern, sofern Ihr Arbeitgeber zustimmt. Danach beginnt Ihr Kündigungsschutz 12 Wochen vor Beginn Ihrer Familienpflegezeit und endet auch mit dieser.
Familienzeit nehmen: Vorzeitiges Ende der häuslichen Pflege
Sollte die häusliche Pflege nicht mehr möglich sein, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder die pflegebedürftige Person verstirbt, endet die Familienpflegezeit vorzeitig vier Wochen nach Eintritt dieser Umstände. Sollten Sie aus anderen Gründen Ihre beantragte Familienpflegezeit beenden wollen, benötigen Sie dazu die Zustimmung seitens Ihres Arbeitsgebers.