Wenn es einmal dazu kommen sollte, sollte jeder Mensch selbst entscheiden dürfen, wie und von wem er gepflegt werden möchte. Für viele pflegebedürftige Menschen ist es wichtig, nicht etwa von einem ambulanten Pflegedienst, sondern durch die ihnen nahestehenden Personen versorgt zu werden. Die Pflegeversicherung unterstützt diese freie Wahl mit dem sogenannten Pflegegeld.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, in welcher Höhe das Pflegegeld ausgezahlt und wie es beantragt werden kann, erfahren Sie hier.
Was ist Pflegegeld und wofür ist es vorgesehen?
Um die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person durch Angehörige, Freunde oder Bekannte finanziell kompensieren zu können, hat die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld vorgesehen. Dieses wird nur dann ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person von nichtprofessionellen Pflegekräften in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird. Das Pflegegeld kann somit als eine Art finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige verstanden werden.
Wer bekommt das Pflegegeld?
Grundsätzlich haben alle Menschen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist das Geld monatlich an die pflegebedürftige Person, die dann frei darüber verfügen kann. In der Regel wird das Pflegegeld als Anerkennung für ihre Hingabe bei der Pflege an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Es besteht auch die Möglichkeit, das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Unter ambulanten Pflegesachleistungen werden Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verstanden, die bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen werden.
Pflegegeld: Höhe nach Pflegestufen
In welcher Höhe (max.) das Pflegegeld monatlich ausgezahlt wird, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Hinweis: Sollte Ihr/e Angehörige eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wird das bisher bezogene (anteilige) Pflegegeld für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Bei einer Kurzzeitpflege erfolgt die Auszahlung für bis zu acht Wochen.
Pflegegeld beantragen
Sie möchten Ihre/n Angehörigen dabei unterstützen, Pflegegeld zu beantragen? Dann müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflege- bzw. Krankenkasse Ihrer/Ihres Angehörigen stellen. Die Krankenkasse wird anschließend den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Überprüfung und Begutachtung der Pflegebedürftigkeit Ihrer/Ihres Angehörigen beauftragen. Auf diese Weise wird der Pflegegrad festgestellt, an dem sich anschließend die Höhe des Pflegegeldes orientiert.