Den Pflegeunterstützungsgeld-Antrag stellen Sie bei der jeweiligen Pflegekasse oder privaten Pflege-Pflichtversicherung Ihrer/Ihres Angehörigen. Der Antragsprozess verläuft in der Regel schnell und unkompliziert und ist bei einigen Pflegekassen auch online möglich. Bei den meisten der zuständigen Pflegekassen bzw. privaten Pflege-Pflichtversicherung wie AOK, TK oder Barmer kann der Antrag telefonisch gestellt werden. Dazu sollten Sie die Versichertennummer Ihrer/Ihres pflegebedürftigen Angehörigen bereithalten, die Sie auf der Versichertenkarte finden. Das nötige Antragsformular können Sie sich auch zuschicken lassen. Allerdings ist es wichtig, dass Sie den Antrag schnellstmöglich stellen. Das heißt: Sofort nach Eintritt der akuten Pflegesituation oder sobald sich diese abzeichnet. Ein Online-Antrag bzw. Anruf spart also wertvolle Zeit.
Damit Ihnen Ihr Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld gewährt werden kann, benötigt die Pflegekasse neben dem Antragsformular ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass sich Ihr/e Angehörige/r in einer akuten Notsituation befindet und Hilfe benötigt. Darüber hinaus muss das Attest folgende Angaben enthalten:
- Den Namen Ihrer/s Angehörigen
- Zeitraum der vorübergehenden Freistellung
- Ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit zur Organisation der Pflege
Damit die Pflegeunterstützungsgeld-Höhe berechnet werden kann, benötigt die Pflegekasse außerdem eine Entgeltbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber, in der neben Ihrem aktuellen Nettogehalt auch vermerkt ist, ob Sie in den vergangenen zwölf Monaten Sonderzahlungen erhalten haben. Sobald Ihrem Pflegeunterstützungsgeld-Antrag stattgegeben wurde, erhalten Sie von der zuständigen Pflegekasse eine Bestätigung samt allen Informationen wie z. B. der Höhe des Ihnen zustehenden Pflegeunterstützungsgelds. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie die Bescheinigung unverzüglich an Ihren Arbeitgeber senden. Der Antragsprozess kann sich dabei je nachdem, welche Pflegekasse bzw. private Pflege-Pflichtversicherung verantwortlich ist, leicht unterscheiden.