Falls Sie sich selbst um die Pflege eines lieben Menschen kümmern wollen, aber noch voll im Berufsleben stehen, lässt sich Ihre neue Aufgabe oftmals nur schwer mit Ihrem Beruf vereinbaren. Die Pflegezeit bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für kurze Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich an die neue Situation und die damit verbundenen Aufgaben zu gewöhnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Pflegezeit ist, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf diese haben und wie Sie Pflegezeit beantragen.
Pflegezeit: Was ist das?
Die Pflegezeit bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monate lang teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich besser um die Pflege eines lieben Menschen kümmern zu können. Darin unterscheidet sie sich maßgeblich von der Familienpflegezeit, bei der eine Freistellung von bis zu 24 Monaten möglich ist.
Für den Zeitraum der Pflegezeit steht Ihnen ein zinsloses Darlehen zu, das in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Dadurch sind Sie weiterhin finanziell abgesichert und können den Einkommensausfall während Ihrer Freistellung ausgleichen.
Wer kann Pflegezeit beantragen?
Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit ist im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) geregelt. Danach können sozialversicherte Beschäftigte Pflegezeit nur für nahe Angehörige beantragen, die mindestens Pflegegrad 1 haben und zuhause gepflegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine dreimonatige Pflegezeit für Angehörige ohne Pflegestufe in Anspruch zu nehmen, um diese in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Als nahe Angehörige gelten zum Beispiel:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
- Ehepartner*innen und Lebenspartner*innen
- Geschwister, Kinder und Enkelkinder
Pflegezeit beantragen Sie spätestens 10 Tage vor Pflegebeginn bei Ihrem Arbeitgeber. Allerdings besteht der Rechtsanspruch auf Pflegezeit für Angehörige nur, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter*innen beschäftigt, ansonsten entfällt er. Zudem kann Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch während der Pflegezeit um ein Zwölftel kürzen. Falls Sie einen Antrag auf teilweise Freistellung stellen, muss diesem in der Regel zugestimmt werden.
Pflegezeit hilft Ihnen dabei, Pflege und Alltag besser miteinander zu vereinbaren. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.