Wird die Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst übernommen, übernimmt die Pflegekasse pauschal bis zu 1.612 Euro im Jahr. Diese können auf 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage verteilt werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bis zu 806 Euro aus den Leistungen für die Kurzzeitpflege aufzuwenden. Diese werden in dem Fall vom Anspruch auf die Kurzzeitpflege abgezogen.
Ihr/e Angehörige/r wird in dieser Zeit durch nahe Angehörige oder Personen gepflegt, die mit ihm/ihr in häuslicher Gemeinschaft leben? Dann dürfen die Kosten den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes (entsprechend festgestelltem Pflegegrad) nicht überschreiten. Zusätzliche Kosten, die der Ersatz-Pflegeperson zum Beispiel durch einen Verdienstausfall oder Fahrten anfallen, können bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse nicht mehr als 1.612 Euro im Kalenderjahr betragen.
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt. Am ersten und letzten Tag der Verhinderung wird sogar der volle Betrag des Pflegegeldes ausgezahlt.