Ein erfülltes und glückliches Leben ist auch mit möglich – darin besteht kein Zweifel. Spezielle Inkontinenzartikel helfen Betroffenen dabei, ihren Alltag selbstsicher zu meistern, und erleichtern nicht zuletzt auch pflegenden Angehörigen die Pflege ihrer Liebsten. Doch welche Zusatzkosten fallen dafür an? AOK-Versicherte können Inkontinenzhilfen auf Rezept erhalten.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie die Erstattung von Inkontinenzmitteln bei der AOK genau abläuft und wie Sie die beste Inkontinenzversorgung Ihres/Ihrer Angehörigen sicherstellen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inkontinenzversorgung der AOK: Die Voraussetzungen
Die regelmäßige Anschaffung von Inkontinenzhilfen kann auf Dauer eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Die gute Nachricht ist: Im Rahmen der Regelversorgung können Inkontinenzartikel auf Rezept erworben werden. Damit die AOK die Kosten dafür übernimmt, muss mindestens eine mittlere Urin- und/oder vorliegen, die von einem Arzt oder einer Ärztin diagnostiziert wird. Außerdem muss die Verwendung von Inkontinenzartikeln „medizinisch notwendig“ und „im Einzelfall erforderlich“ sein sowie Ihrem/Ihrer Angehörigen dabei helfen, die alltäglichen Grundbedürfnisse zu erfüllen.
So erhalten AOK-Versicherte Inkontinenzartikel auf Rezept
Der Arzt oder die Ärztin Ihres/Ihrer Angehörigen stellt ein Rezept für die Inkontinenzversorgung aus, das Sie bei einem der Vertragspartner der AOK einreichen müssen. Das kann eine Apotheke, ein Sanitätshaus oder ein spezialisierter Versandhandel sein. Mit welchen Partnern die AOK, bei der Ihr Angehöriger bzw. Ihre Angehörige versichert ist, zusammenarbeitet, können Sie dank der praktischen Online-Hilfsmittel-Vertragspartnersuche der AOK schnell und unkompliziert selbst überprüfen. Sie können die Vertragspartner natürlich auch telefonisch oder persönlich bei der Krankenkasse erfragen und sich sogleich aus erster Hand zum Thema Inkontinenzversorgung informieren lassen.
Der Vertragspartner wird Sie und Ihren Angehörigen bzw. Ihre Angehörige zu den einzelnen Hilfsmitteln ausführlich beraten. Die Inkontinenzhilfen können Sie sich bequem nach Hause liefern lassen – falls gewünscht, in einer neutralen Verpackung. Die Menge der Inkontinenzhilfen muss immer dem individuellen, medizinisch notwendigen Bedarf Ihres/Ihrer Angehörigen entsprechen.
Welche Zusatzkosten fallen für eine Regelversorgung an?
Egal, ob Ihr Angehöriger bzw. Ihre Angehörige bei der Barmer, DAK, TK oder eben AOK versichert ist – Artikel für zählen zu den sogenannten Verbrauchshilfsmitteln. Die gesetzliche Zuzahlung, also der Teil der Kosten, den Sie oder Ihr Angehöriger bzw. Ihre Angehörige selbst tragen müssen, liegt für Versicherte ab 18 Jahren bei zehn Prozent. Der Eigenanteil darf dabei allerdings nicht mehr als zehn Euro pro Monat betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich Ihr Angehöriger bzw. Ihre Angehörige von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen. In unserem Artikel „Erstattung Inkontinenzartikel“ informieren wir Sie ausführlich über die Befreiung gemäß der sogenannten „Überforderungsklausel mit einer Belastungsobergrenze“.
Übrigens: Neben der Inkontinenzversorgung bei der AOK informieren wir Sie auch gerne über die Inkontinenzversorgung bei der Barmer, der DAK und der Techniker Krankenkasse.
Wirtschaftliche Aufzahlung für höherwertige Inkontinenzartikel
Bis auf die gesetzliche Zuzahlung übernimmt die AOK bei einer also die Kosten für die benötigten Hilfsmittel. Was vielen Versicherten im Vorfeld nicht bewusst ist: Dabei handelt es sich „lediglich“ um die Kosten für die medizinisch notwendige Regelversorgung, bei der die Auswahl der Produkte sehr begrenzt sein kann. Wer sich eine höherwertigere und modernere Inkontinenzversorgung wünscht, muss die Differenz zwischen Kassenerstattung und dem Preis des höherwertigen Produktes – die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung – selbst tragen. Doch diese Aufzahlung lohnt sich allemal!
Denn Inkontinenzprodukte wie zum Beispiel TENA Pants oder TENA Flex bieten Ihrem/Ihrer Angehörigen mehr Komfort, tragen so enorm zum Wohlbefinden bei und steigern schließlich die Lebensqualität. Ihnen erleichtern höherwertige Produkte wiederum die tägliche Pflege Ihres/Ihrer Angehörigen, indem sie beispielsweise einen einfacheren und ergonomischeren Wechsel ermöglichen. Sie können also versichert sein, dass das Geld, das Sie für höherwertige Produkte ausgeben, sehr gut angelegt ist!